Aktuelles zum Schulstart
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab kommenden Montag, den 11.01.2021 treffen uns nicht nur ein weiterer "Lockdown" im Alltag, sondern auch Änderungen im Schulbetrieb.
Wie dies am KGT umgesetzt wird, entnehmen Sie dem aktuellen Elternbrief_6. Außerdem finden Sie noch eine knappe Checkliste der täglichen Rückmeldung und Bereitstellung der Wochenpläne für die Schüler*innen. Da wir bald die Umstellung der Datenplattform eduDocs auf die Lernplattform Moodle durchführen, sind des Weiteren erste Schritte zur Anmeldung und zum Kennenlernen beigefügt.
Ihnen allen noch ein gutes neues Jahr 2021 und dass wir alle gemeinsam gut die erneute Fernlernphase meistern. Ihr KGT!
Schulsiegerin Vorlesewettwerb
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Minna Schlageter aus der 6e hat sich im diesjährigen Vorlese-Wettbewerb gegenüber ihrer starken Konkurrenz aus den Parallelklassen behaupten können und wird das KGT im Frühjahr in Bad Säckingen vertreten. Herzlichen Glückwunsch Minna! |
SL-Information
Laut Kultusministerium Baden-Württemberg (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+12+13+Bundesweiter+Lockdown+Regelungen+Schulen+und+Kitas) gilt für den Schulbetrieb der kommenden Tage:
- Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
- Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (Kursstufe 1 und 2) werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
- Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Schulleiter Herr Römersperger
Informationen zur Digitalisierung
Liebe Schüler*innen und Eltern,
im Rahmen der Digitalisierung an unserer Schule gibt es verschiedene Veränderungen, die in naher Zukunft durchgeführt werden.
Alle Informationen finden Sie im aktuellen Elternbrief_3. Anleitungen der verschiedenen Schritte zu webUntis und dem Messengerdienst können Sie hier aufrufen und herunterladen.